Lage und Beschaffenheit des Baugrundes bestimmen, ob und wie sehr sich das Bauen lohnt.

1. Die Lage bestimmt das Leben!

Darauf baut buchstäblich Ihr künftiges Leben auf: Sicherheit, Gesundheit, Bequemlichkeit, Lebenshaltungskosten – all das wird von der Lage Ihres künftigen Hauses beeinflusst. Wieviel Sonne bekommt das Grundstück im Winter?

Wie nahe liegen Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule, Sportmöglichkeiten, Einkaufsquellen für den täglichen Bedarf, Gesundheitsversorgung und Behörden? Erreichbarkeit zu Fuß oder mit dem Fahrrad kann ein kostbarer Vorteil sein!

Wie ist generell die Verkehrsanbindung? Testen Sie, wie rasch Sie wo sind. Wobei Grundstücke etwas abseits des Hauptverkehrsrouten oftmals günstiger zu haben sind und trotzdem überraschend schnell erreicht werden können, weil kein Staupunkt am Weg liegt.

Bedenken Sie auch, dass sich Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Familie mit den Jahren verändern werden.

2. Der Boden bestimmt die Baukosten!

Die Bodentragfähigkeit ist die Kennzahl für die Tauglichkeit eines Baugrundes. Die entsprechende ÖNORM-Skala reicht von „2“ für Sumpfland bis „7“ für blanken Fels. Bauen kann man theoretisch überall, aber nur auf Grundstücken der Klassen 3–5 ist der technische Aufwand für Fundamentarbeiten vertretbar.

Mondsee Haus prüft jedes Grundstück vor der Bebauung und berät Sie gerne über Maßnahmen, die auch Grundstücke mit mäßiger Bodentragfähigkeit bebaubar machen: Ein Bodenaustausch zum Beispiel würde ein Baubudget mit ca. 1–3 %, eine Pfahlgründung mit ca. 5–10 % vom Gesamtwert belasten.

3. Rote Zonen sind tabu!

Die Bodentragfähigkeit ist die Kennzahl für die Tauglichkeit eines Baugrundes. Die entsprechende ÖNORM-Skala reicht von „2“ für Sumpfland bis „7“ für blanken Fels. Bauen kann man theoretisch überall, aber nur auf Grundstücken der Klassen 3–5 ist der technische Aufwand für Fundamentarbeiten vertretbar.
Übrigens: Grundstücke in Überschwemmungslagen sind oft Schnäppchen und gerade im Pfahlbau haben wir große Erfahrung.

4. Jede Gemeinde hat eigene Regeln – die Bauvorschriften!

Abgesehen davon, dass Ihr Grundstück von der Gemeinde als Baugrund gewidmet sein muss: Je nach seiner Lage im Ortszentrum, einer Siedlungszone oder im freien Gelände gelten unterschiedliche Bestimmungen.

In Zentrumslagen erhöhen strengste Brandschutzvorschriften den Bauaufwand, aber besonders effiziente Ausnutzbarkeit und Infrastrukturvorteile können dies ausgleichen. In Siedlungslagen ist die Dichte der Verbauung über die „Geschoßflächenzahl“ geregelt: Eine GFZ von 0,35 erlaubt beispielsweise eine Bruttoverbauung von 35  % des Grundstücks.

5. Die Aufschließungs-Checkliste!

  • Strom, Wasser und Kanal an der Grundstücksgrenze? Und welche Qualität hat das Wasser?
  • Oberflächenwasserkanal an der Grundstücksgrenze? Oder kann dieses versickert werden?
  • TV, Telefon & Internet an der Grundstücksgrenze?
  • Straße direkt an der Grundstücksgrenze? Übrigens erreichen Sie bei einer nordseitig gelegenen Zufahrt eine optimale Anordnung der Garage und der Räume im Haus!
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